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Lage

Räumlichkeiten

Träger

Gesetzliche Grundlagen

Einzugsgebiet / Nationalitäten

Zu Beginn der 70er Jahre gab es in München zwei Waldorfkindergärten, einen im Stadtteil Nymphenburg und den anderen in Schwabing. Beide waren weit über die letzten Plätze hinweg ausgelastet.
Ein neuer, dritter Kindergarten wurde aber erst ab dem Zeitpunkt konkret fassbar, als zwei Gönner das Grundstück für einen Kindergartenneubau schenkten - eine Wiese am Wilhelm-Dieß-Weg. Durch den Münchner Architekten Walter Beck bekam der Kindergarten seine besondere Form. Der 28. November 1974 war der Tag des Richtfestes und am 23. September 1975 konnte die Einweihung stattfinden.

Nachdem nun nach 30 Jahren doch schon der Zahn der Zeit an unserem Gemäuer genagt hat und wir auch den Ausbau einer Krippengruppe geplant hatten, bot sich eine Generalsanierung an.
Nach einem, in der Rudolf-Steiner Schule in Daglfing  ausgelagertem Jahr, in dem unser Kindergarten vom Fundament bis zum Dach auf Vordermann gebracht wurde, sind wir im September 2005 wieder in unser eigenes Reich eingezogen. Der Betrieb der Kinderkrippe konnte zur gleichen Zeit aufgenommen werden.

Lage

Unsere Einrichtung liegt im Osten Münchens im Wohngebiet Englschalking. Wir sind gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen und liegen in der Nähe einer Parkanlage mit Wiesen und Spielplätzen.

Räumlichkeiten

Innen:

    Erdgeschoss:

      Es bestehen vier Gruppenräume mit Küchenzeile für den Kindergartenbereich mit je einer Garderobe und drei Sanitärräumen. Der Krippenbereich umfasst einen eigenen Eingangsbereich mit Garderobe, einen Gruppenraum mit Küchenzeile sowie einen Ruhe- und Sanitärraum. Zusätzlich steht eine Teeküche zur Verfügung.

    Obergeschoss:

      Es steht je ein Büroraum für unsere Leitung sowie für unsere Verwaltung zur Verfügung. Außerdem haben wir einen Personalraum.
      Es können zwei Intensivräume genutzt werden.

    Im Kellergeschoss befinden sich ein Lager- bzw. ein Vorratsraum, eine Werkstatt und eine Waschküche.

Aussen:

    Jede Gruppe hat einen eigenen Zugang mit Überdachung zum Garten. Im Garten selbst ist eine Laube, ein Holzlager, eine Holzeisenbahn, eine Rutsche, ein Kletternetz, vier große Sandkästen, zwei Häuschen sowie ein Weidentipi zum Spielen, ein großer und ein kleiner Kletterbaum, Balancierpfosten, Kletterstangen sowie eine Feuerstelle und verschiedenen Beete. Der Garten ist selbstverständlich mit einem Zaun von den Außenanlagen der Nachbargebäude abgegrenzt.
    Außerdem steht uns eine Gartenkammer zur Verfügung in der Spielsachen und Gartengeräte untergebracht sind.

    Die Krippe hat einen eigenen, kleineren Garten, mit einem Sandkasten, einem Spielhäuschen

Träger

    Rudolf-Steiner-Kindergarten e.V.
    Wilhelm-Diess-Weg 7
    81927 München

    Telefon: 089-99 01 38-0
    Telefax: 089-99 01 38-29
    e-mail:
    info@rudolf-steiner-kindergarten.de

     

    Organe des Vereins

      Die Organe des Vereins sind:

      • die Mitgliederversammlung
      • der Vorstand
      • das Kollegium
      • der Elternbeirat

      Die Funktion der einzelnen Organe ist in der Satzung des „Rudolf-Steiner-Kindergarten e.V.“ geregelt.

       

      Die Mitgliederversammlung

      Die Mitgliederversammlung bildet sich aus den Mitgliedern des Vereins.
      Ordentliche Mitglieder können Erziehungsberechtigte der im Verein betreuten Kinder werden oder tätige Mitarbeiter in den Einrichtungen des Vereins.
      Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Auf Antrag können Freunde und Förderer des Vereins außerordentliche Mitglieder werden.

      Der Vorstand

      Der Vorstand besteht aus mindestens vier Mitgliedern und kann von Beisitzern beraten werden. Beide stammen paritätisch aus Elternschaft und Kollegium. Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig und führt die Geschäfte.

      Das Kollegium

      Das Kollegium erfüllt die pädagogischen Aufgaben des Vereins, beteiligt sich an der Selbstverwaltung der Einrichtung und schlägt dem Vorstand die Aufnahme von Kindern vor.

      Der Elternbeirat

      Der Elternbeirat arbeitet nach den Bestimmungen des BayKiBiG als Bindeglied zwischen Elternschaft, Kollegium und Träger.

       

    Gesetzliche Grundlagen

    Die gesetzliche Grundlage unserer Einrichtung bildet das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) und das Bayerische Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz (BayKiBiG).

     

    Einzugsgebiet / Nationalitäten

    Das Einzugsgebiet ist die Stadt München.
    Kinder verschiedener Nationalitäten, wie z.B. Japan, Türkei, Italien, Frankreich, USA, werden in den Gruppen integriert.

     

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